Das Mahngericht prüft vor Erlass des Zahlungsbefehls – ggf. auch im Rahmen eines automatisierten Verfahrens -, ob die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind (Artikel 8):
- Anwendungsbereich und Ausschlüsse lt. Artikel 2,
- Vorliegen einer grenzüberschreitende Rechtssache lt. Artikel 3,
- Bezifferte fällige Geldforderung lt. Artikel 4,
- Zuständigkeit lt. Artikel 6,
- Inhalt und Form des Antrags lt. Artikel 7
- Begründetheit der Forderung lt. Art. 8, s. 1 a.E.