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Das Europäische Mahnverfahren
von Dipl.-Rpfl. Uwe Salten

 

Mit der Verordnung (EG) Nr.1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 (Amtsblatt der Europäischen Union vom 30.12.2006, L399/1) wird das einheitliche Europäische Mahnverfahren eingeführt. Das Verfahren soll - nach Ablauf der zweijährigen Umsetzungsfrist - ab dem 12.12.2008 zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der grenzüberschreitenden Verfahren und zu einer Verringerung der Verfahrenskosten führen, soweit unbestrittene Geldforderungen geltend gemacht werden. Der auf den folgenden Seiten enthaltene Beitrag untersucht die Neuregelung im Hinblick auf seine Praxistauglichkeit.

Die Veröffentlichung an dieser Stelle geschieht
mit freundlicher Genehmigung
des Verlags Dr. Otto Schmidt KG, Köln
(=> Quelle).

Aktuell:  
          
=> Fundstelle der zu verwendenden Formulare

 

Bitte helfen Sie mir:

Da es zum “Europäischen Mahnverfahren” noch keine Rechtsprechung und nur wenig praktische Erfahrungen gibt, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mich über Ihre Erfahrungen informieren würden. Auch Entscheidungen grundsätzlicher Natur interessieren mich natürlich sehr.

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Stand: 20.09.2009